06.06.2013 10:05 Uhr, Quelle: ARD Tagesschau

Karlsruhe: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig.

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