06.06.2013 09:50 Uhr, Quelle: WirtschaftsWoche

Verfassungsgericht: Ehegattensplitting auch für eingetragene Partnerschaften

Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, hieß es.

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