06.06.2013 09:35 Uhr, Quelle: N24

Verfassungsgericht entscheidet - Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

Grundsatzentscheidung in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ehegattensplitting auch Partnern einer Homo-Ehe gewährt werden muss. Alles andere sei verfassungswidrig.

Weiterlesen bei N24

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz