06.06.2013 09:35 Uhr, Quelle: N24
Verfassungsgericht entscheidet - Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
Grundsatzentscheidung in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ehegattensplitting auch Partnern einer Homo-Ehe gewährt werden muss. Alles andere sei verfassungswidrig.
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