31.05.2013 21:05 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
Tourismus: Reiseabbruchversicherung zahlt nicht nur Rückflug
Urlauber mit einer Reiseabbruchversicherung bekommen im Schadensfall nicht nur die Kosten für die vorzeitige Beendigung der Reise erstattet. Ihnen steht auch eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen zu.
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