10.05.2013 23:50 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
"ES GEBE KEINE BERECHTIGTEN ZWEIFEL AN DER UNPARTEILICHKEIT ..."
Es gebe keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit NSU-Prozess: Befangenheitsanträge zurückgewiesen Es gebe keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit der Richter. Am Dienstag wird das Verfahren fortgesetzt.
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