10.05.2013 20:35 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

Gericht weist Befangenheitsanträge im NSU-Prozess zurück

München / dpa Im Prozess gegen die Neonazi-Terrorgruppe NSU hat das Oberlandesgericht München die Befangenheitsanträge der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zurückgewiesen. Damit ist der Weg frei für eine Fortsetzung

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