10.05.2013 19:50 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
Gericht weist Befangenheitsanträge im NSU-Prozess zurück
Im Prozess gegen die Neonazi-Terrorgruppe NSU hat das Oberlandesgericht München die Befangenheitsanträge der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zurückgewiesen. Damit ist der Weg frei für eine Fortsetzung des Prozesses am
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