07.05.2013 15:05 Uhr, Quelle: BENM.AT

Apples Datenklauseln nach deutschem Recht unwirksam

Nach deutschem Recht sind die Datenklauseln von Apple unwirksam, stellte das Landgericht Berlin fest. Sammeln von Adresskontakten ist nicht erlaubt, ebenso nicht die standortbasierte Werbung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Vertragsklauseln von acht IT-Unternehmen geklagt und Recht bekommen. “Globale Einwilligungen“, mit denen Kunden pauschal die Datennutzung der Software- oder Gerätehersteller erlauben, seien nicht zulässig. Außerdem sei eine Einwilligung zulasten Dritter mit dem Gesetz nicht vereinbar. Namen, Anschriften, Mailadressen oder Telefonnummern dürfen somit nicht aus den Adressbüchern gelesen werden, weil sie eben andere Personen betreffen, die den Verträg

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