07.05.2013 11:50 Uhr, Quelle: Wallstreet online
BGH: Entschädigung bei Verspätung durch verpassten Anschlussflug
Verpassen Fluggäste ihren Anschlussflug und kommen deshalb am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden. Für …
Weiterlesen bei Wallstreet online
JustMac.info