01.03.2013 16:50 Uhr, Quelle: Wallstreet online
OLG: Autohersteller muss Klapperkiste noch nach Jahren zurücknehmen
Auch fünf Jahre nach dem Verkauf eines Neuwagens muss ein Autohersteller das Fahrzeug zurücknehmen, wenn ein Mangel trotz einer Reihe von Reparaturversuchen nicht abzustellen ist. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in zweiter Instanz …
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