11.02.2013 09:35 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
Honorarstreit: Widerspruch darf Gebühr kosten
Honorarbescheid: Wer unzufrieden ist, muss notfalls zahlen. © M hans12 / fotolia.com | sth Grünes Licht vom BSG: KV darf Ärzten bei erfolglosem Widerspruchsverfahren eine Gebühr aufs Auge drücken. KASSEL. Die KVen dürfen in
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