12.04.2012 14:35 Uhr, Quelle: Heise

Google darf auch widerrechtlich veröffentlichte Bilder zeigen

Fotos in Bildersuchmaschinen darzustellen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch dann zulässig, wenn die Abbildungen nicht mit Zustimmung des Rechteinhabers online gestellt wurden. Der BGH legte nun die Urteilsbegründung vor.

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