21.03.2012 13:50 Uhr, Quelle: N24
Niederlage für VW - Suzuki darf weiter "GTi"-Autos verkaufen
"GTI" ist nicht gleich "GTi" - das stellten Richter des Gerichts der Europäischen Union fest. Suzuki darf trotz der Markenrechte von VW daher weiter Autos mit dem kleinen "i" anbieten.
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