Entscheidungen über die Euro-Rettung dürfen nicht von einem geheim tagenden, neunköpfigen Bundestagsgremium getroffen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter erklärten damit eine Verfahrensregel für die deutsche Beteiligung an Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF für überwiegend unwirksam.