Medical Data Institute GmbH: Berlin (ots) - Die Frage ist einfach zu beantworten: Wenn ein Krankenhaus eine Thromboseprophylaxe unterlässt, begeht es einen groben Behandlungsfehler. Dies geht nicht zuletzt aus einem Urteil des Landesgerichts Potsdam vom 5. Mai 2011 hervor.