24.02.2012 15:05 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

Karlsruhe verlangt Nachbesserung beim Telekommunikationsgesetz

Das Telekommunikationsgesetz ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts teilweise grundgesetzwidrig. Bisher konnten sich Ermittler oft unproblematisch Passwörter für E-Mail-Konten oder Informationen über IP-Adressen

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