14.02.2012 10:35 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

Kasse muss teures Hörgerät bezahlen

DETMOLD (dpa). Gesetzlich versicherte Schwerhörige haben einen Anspruch auf ein technisch hochwertigeres Hörgerät, wenn eine Standardhilfe den Hörverlust nicht optimal ausgleicht. Das Sozialgericht Detmold verurteilte eine

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