15.08.2011 16:35 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
Deutsche Post darf beim E-Brief nicht irreführend werben
Groß hat die Deutsche Post für ihren neuen Onlinebrief getrommelt. Angeblich wird der schriftliche Brief dabei verbindlich ins Internet übertragen. Doch Vorsicht: Ohne Unterschrift sind etwa Kündigungen auch weiterhin ungültig.
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